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Michael Seitz
Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK),Betriebswirt d.H.
Schimmelpilzberater, Förderberater KfW , Fachkraft für Rauchwarnmelder
 
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

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Energiecheck

Ihr Bez. Schornsteinfegermeister

 Michael Seitz informiert...

 

Erklärungen zum Feuerstättenbescheid

 

Warum bekomme ich einen Feuerstättenbescheid ?

Dieser von uns ausgestellte Feuerstättenbescheid gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche gesetzl. vorgeschriebenen Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen zu erledigen sind und in welchen Zeiträumen dies zu erfolgen hat.

 

Was habe ich für einen Nutzen von diesem Bescheid ?

Sollten Sie mit meiner bisherigen Arbeitsausführung nicht zufrieden sein, können Sie mit diesem Bescheid ab 2013 einem Schornsteinfeger Ihrer Wahl (aus dem Schornsteinfegerregister im Internet unter www.bafa.de) die Kehr- und Überprüfungsarbeiten übertragen.

 

Ich habe diesen Bescheid nicht bestellt !

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz schreibt den Feuerstättenbescheid für jeden Eigentümer einer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlage vor. Deshalb bin ich verpflichtet, jedem Eigentümer diesen kostenpflichtigen Bescheid zu erstellen. Selbst wenn ein Kunde ab 2013 seinen Schornsteinfeger frei wählen kann, muss der zuständige Bez. Schornsteinfegermeister weiterhin diesen Bescheid ausstellen und die Feurstättenschau alle 3 1/2 Jahre durchführen.

 

Was geschieht, wenn die vorgeschriebenen Arbeiten nicht im genannten Zeitraum erledigt werden ?

Der Eigentümer ist verantwortlich, dass die Ergebnisse der Überprüfung (bei Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen) bis spätestens 14 Tage nach Fristende dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zugesendet werden. Wenn die Ausführung der Arbeiten nicht bestätigt wird, erhalten Sie von der zuständigen Unteren Verwaltungsbehörde einen kostenpflichtigen Zweitbescheid mit nochmaliger Fristsetzung.

 

Was muss ich tun, damit mein bisheriger Schornsteinfeger die Arbeiten weiterhin erledigt ?

Dies ist der einfachste Weg, da für Sie keinerlei Aufwand entsteht, d.h. ich betreue wie gewohnt, kompetent und neutral, Ihr Anwesen und Sie müssen sich keine Sorgen um die Einhaltung der Termine machen.

Bitte schicken Sie dann den beigefügten Auftrag zurück!

 

Was sind die Pflichtaufgaben des Bez. Schornsteinfegermeisters ?

Die Feuerstättenschau sowie alle Abnahmetätigkeiten (z.B. bei Neubauten, Einbau bzw. Austausch von Feuerstätten) bleiben ohne Wahlmöglichkeit im sog. Vorbehaltsbereich des zuständigen Bez. Schornsteinfegermeister.

 

Warum hat man das Schornsteinfegerhandwerk reformiert ?

Das Ziel der Politik ist, im Schornsteinfegerhandwerk mehr Wettbewerb einzuführen, ohne dabei die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen und den Umweltschutz zu vernachlässigen.

Diese von der Öffentlichkeit gewollten Veränderungen sind mit viel Bürokratismus und damit auch mit Mehrkosten verbunden. Man will dem Eigentümer gewisse Entscheidungsfreiheiten geben. Diese sind aber auch mit höherer Verantwortung verbunden, da für die fristgerechte Ausführung ab 2013 dann nicht wie bisher der Bezirksschornsteinfeger, sondern allein der Eigentümer zuständig ist.